Merkblatt zur Reisekostenabrechnung:        

Reiskostenabrechnung - Vorlage

Beispiel

Seit 1.04.2001 muss die Reisekostenabrechnung in EURO abgewickelt werden!!!
Hinweis: Jede Reisekostenabrechnung ist für einen Monat auszustellen. Die Reisekosten werden nach Abgabe und Prüfung im nächsten Abrechnungsmonat angewiesen.
Bitte die Vorlage ausdrucken und ausfüllen.
Vorlage und dazugehörige Belege kopieren und Beides in das Büro Bad Aibling senden.
Belege sollten auf ein DinA4 Blatt aufgeklebt werden, um das Kopieren zu erleichtern.
Die Reisekostenabrechnung muss von jedem Mitarbeiter persönlich unterschrieben werden (keinen Bleistift verwenden!!!).  

Datum:

Datum des abgerechnten Tages:
Einem Datum können mehrer Zeilen zugeordnet werden.
Bei mehrtägigen Reisen bitte pro Kalendertag alle anfallenden Positionen aufführen.

 

Anlass / Bemerkung

Bitte tragen sie hier den Anlass für die Reisekostenabrechnung ein.
Zusätzlich tragen Sie bitte für die Positionen "sonstige Fahrtkosten" und "Sonstiges" die Art der abgerechneten Position ein. z.B. "Bahnticket" oder "Parkhausgebühren" ein.

 

gefahrene Kilometer

Tragen sie bitte die Kilometer für Hin- und Rückfahrt ein.

Kilometergeld

Das Kilometergeld errechnet sich automatisch aus den von Ihnen eingetragenen Kilometern und der derzeit gültigen Kilometerpauschale von €0,30

 

sonstige Fahrtkosten:

Unter "sonstige Fahrtkosten" fallen z.B. Flugtickets, Fahrten im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, Taxibelege, Leihwagengebühren etc.
Bitte führen sie jede Position gesondert auf. (Die Positionen werden automatisch aufsummiert).

 

Unterkunft

Kosten der Unterbringung laut Beleg- Originalbeleg muss auf die gis AG ausgestellt sein!!!
(Wenn der Unterkunfts-Beleg mehrere Tage umfasst, muss natürlich nicht auf die einzelnen Tage aufgeschlüsselt werden!)

 

Telefonkosten:

entsprechende Nachweise

 

Spesenpauschale:

Achtung neue Spesenpauschale !
24 Stunden € 24,00 (bei Frühstück inklusive Übernachtung müssen € 4,50 abgezogen werden => € 19,50
14-24 Stunden € 12,00
8-14 Stunden € 6,00
Bitte führen Sie die Spesenpauschalen für jeden Tag gesondert auf!
Bei Abwesenheit unter 8 Stunden kann keine Spesenpauschale beansprucht werden.
Die genannten Spesenpauschalen gelten nur für Inlandsreisen. Sollten Sie eine dienstliche Auslandreise antreten müssen, erkundigen Sie sich bitte im Büro in Bad Aibling nach den für das jeweilige Land gültigen Spesensätzen.

 

Sonstiges:

Unter Punkt "Sonstige" gehören alle Ausgaben die keinem Punkt zugeordnet werden können wie z.B. Parkgebühren, Materialbeschaffungskosten, Bewirtungskosten etc. (siehe auch Punkt "Anlass/Bemerkung")